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Kreisamtsprotokoll
Gesuch des Bergmann Johann Nikolaus Zimmermann zu Germerode um Entlassung aus dem kurhessischen Untertanenverband behufs Niederlassung in Nordamerika.
Eschwege, den 3. Februar 1845
Nr. 93
Es erscheint der Bergmann Johann Nikolaus Zimmermann aus Germerode, überreicht Geburtszeugnisse zu Eins und 2 sowie Vermögensbescheinigung zu 3 und erklärt
Er beabsichtige mit seiner Familie im kommenden Frühjahr nach Nordamerika auszuwandern und bittet deshalb um die Entlassung aus den hiesigen Untertanenverband
Beglaubigt Batholomaeus
Beschluss Der Bittsteller ist auf den 15. dieses Monats zur weiteren Erklärung vorzuladen, zu welchem Zwecke der Taufschein des Friedrich Wilhelm Hupfeld (Anlage 2 Seite 2) nachgeliefert habe, und anzuweisen eine Bescheinigung des Ortsvorstandes einzureichen aus wieviel Personen seine Familie besteht. 8/2/45
13,74 Eschwege, den 9. Februar 45
Es erscheint der M. Zimmermann aus Germerode und erklärt auf Befragen Friedrich Wilh Hupfeld sey ein von seiner Ehefrau mit in die Ehe gebrachter Sohn. Seine Familie besteht aus 4 Personen nämlich seiner Ehefrau, der Anna Elisabeth geb Schilpe, deren Sohn Fr. Wlm Hupfeld und seinem Sohn Johannes Zimmermann. Der Fr. W. Hupfeld habe kein Vermögen und sein Vormund über denselben, der Tagelöhner Wilhelm Hupfeld zu Germerode …… überreicht hierzu Ortsvorstandes Bescheinigung zu Nr. 4
…. Batholomaeus
Bertrf. Vorladung der Ehefrau des Bittstellers sowie des Wilh. Hupfelds zu Germerode auf den 25. dieses Monats zur Vernehmenlassung, ob die Entlassung des Sohnes bzw. des Mündels Fr. Wilh. Hupfeld aus dem Untertanenverband ebenfalls ihr Wunsch sei.
Eschwege den 25. Februar 1845
Erscheinen und Erklären 1. Die Ehefrau des Bergmann Johann Nikolaus Zimmermann von Germerode Ihr Wunsch sei es ebenfalls, das ihr Sohn Wilhelm auch den Untertanenverband behufs Übersiedlung nach Nordamerika entlassen wird.
2. Wilhelm Hupfeld, Vormund des Sohnes der Vorigen, habe nichts dagegen zu Verneinen, dass sein Kuratel Wilhelm Hupfeld mit seinen Eltern nach Nordamerika auswandert lediger vermögenslos.
…. Batholomaeus
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Der Bergmann Joh. Nikolaus Zimmermann von hier, welcher mit seiner Familie nach Nortamerika auswanderen will, besitzt nach Abzug der Auswanderungskosten ein Vermögen ein Vermögen von ungefähr 125 Thalern, welches denselben mit dem Anfügen bescheinigt wird, das gegen dessen Auswanderung hierseits nichts zu erinnern steht. Germerode der 1. Februar 1845
Der Bürgermeister Weißhaar (Siegel Gemeinde Germerode)
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Der Bergmann Johann Nikolaus Zimmermann von hier lebt in der zweiten Ehe namentlich 1. mit Anna Katharina Sandrock 2. mit der Peter Hupfeld Witwe Anna Elisabeth geb. Schilpe Die erste Ehe war kinderlos. In der zweiten Ehe zeugten sie ein Kind, und ein Sohn Friedrich Wilhelm Hupfeld, den die Witwe Schilpen in die Zimmermanns Ehe gebracht hat. Also die Familie des Bermanns Johann Nikolaus Zimmermann bestehen in vier Personen
Bescheinigt Germerode am 18. Februar 1845 Der Bürgermeister gez. Weißhaar
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Tabellarischer Bericht des Kreisamtes Eschwege a An Kurhessische Regierung der Provinz N. (Niederhessen)
Betreff des Gesuchs des Bergmanns Johann Nikolaus Zimmermann nebst Familie zu Germerode um Entlassung aus dem kurhessischen Untertanenverband behufs Niederlassung in Nordamerika.
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Auszug aus dem Protokolle Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen
Kassel, den 15. März 1845
Nr. 107 Tabellarischer Bericht des Kreisamtes Eschwege betreff des Gesuchs des Bergmanns Johann Nikolaus Zimmermann nebst Familie zu Germerode um Entlassung aus dem kurhessischen Untertanenverband behufs Niederlassung in Nordamrika. Beschluß: Das Kreisamt, welchem das Protokoll hierüber vermittelt wird, hat dem Nachsuchenden das anliegende Entlassungs-Skript zu behändigen.
Am 2.4.1845 wurde die Entlassungsurkunde ausgehändigt.
1. Vorlage zur Empfangnahme 2. Geschehen 25.4.1845 Wochenblatt Nr. 19
Bekanntmachung im Prot. Wochenbl. zu Eschwege
Der Bergmann Jo. Nik. Zimmermann zu Germerode hat um Entlassung aus dem kurhessischen Untertanenverband nebst Familie behufs Niederlassung in Nordamerika nachgesucht u. wird demselben die eingehende Entlassungsurkunde wenn inzwischen Einsprüche nicht geschehen nach Verlauf von 14 Tagen ausgehändigt werden, welches hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird. 25/2 45 F. d. kurf. Landrat